Vorsitz: Pfarrer Josef Gallmeier
Mitglieder:
Anton Kufner (Kirchenpfleger)
Gerlinde Grassl
Michael Vogl
Josef Grassl
Willibald Schötz (PGR)
Was ist die Kirchenverwaltung?
Ein Gremium, das gemeinsam mit dem Pfarrer die Verantwortung für die Pfarrgemeinde trägt. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung (KV) entscheiden verantwortlich über alle finanziellen und rechtlichen Belange der Kirchenstiftung. Die Mitglieder sind auf 6 Jahre gewählt. Die letzte Kirchenverwaltungswahl fand im Herbst 2018 statt.
Welche Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?
Sie trägt Sorge für die Liegenschaften der Kirchenstiftung (Kirche, Pfarrhof, Kindergarten, Grundstücke) und beschließt über Personalangelegenheiten (Mesner, Kirchenmusiker, Sekretärin, Erzieherinnen usw.). Des Weiteren wird jährlich die Kirchenrechnung erstellt und geprüft. Die KV befindet auch über alle (größeren) Anschaffungen und Ausgaben. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält sie Kontakt zum Pfarrgemeinderat.
Auf welcher Grundlage arbeitet die Kirchenverwaltung?
Gemäß dem Bayerischen Stiftungsrecht und dem Konkordat mit dem Hl. Stuhl vertreten die Mitglieder der KV die katholische Kirchenstiftung nach innen und außen. Der Pfarrer ist satzungsgemäß Vorsitzender der KV, ein gewählter Kirchenpfleger unterstützt ihn in den Aufgaben und sorgt für die ordnungsgemäße Kassenführung.